Tipps für Beratungsgespräche

Allgemeines

Diese Informationen sind vor allem für die Primärversorgung bestimmt. 

Für ausführlichere Informationen, vor allem in Bezug auf die einzelnen Symptome, möchten wir auf die existierenden Leitlinien (s. weiterführende Links) und auf unsere Fortbildung verweisen.

Allgemeines Vorgehen in der hausärztlichen Praxis

Der erste Schritt besteht aus der ausführlichen Anamnese und der körperlichen Untersuchung inklusive der Erhebung eines neurologischen Status, Erfragen der Symptome Depression und Angst, und der sozialen, familiären und beruflichen Anamnese.

Außerdem sollten Screeningfragen zum Thema Fatigue bzw. Belastungsintoleranz gestellt werden, um früh auf diese Symptome aufmerksam zu werden. (siehe unten)

Zur empfohlenen Basisdiagnostik bei V.a. Long-/Post-COVID gehört

  • die Erhebung der Vitalparameter: Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung
  • Labordiagnostik:
    • Diff.-BB, CRP oder BSG, Kreatinin, Harnstoff, Transaminasen, TSH, Urin-Stix
    • fakultativ: CK, Troponin, Ferritin, LDH, D-Dimere, NT-proBNP
    • s. auch weitere Kapitel der S1-Leitlinie
  • Screening-Fragen zu Fatigue, anhaltender körperlicher Erschöpfung, Belastungsintoleranz /PEM, Schmerzen, kognitiven Störungen, depressiven Verstimmungen und Angststörung
    • z.B. PHQ-2 oder PHQ-9 für Depression oder z.B. GAD-2 oder GAD-7 für Angstsymptome
    • z.B. Fatigue-Severity-Scale (FSS) oder Fatigue Assessment Scale (FAS)
    • bei V.a. ME/CFS: z.B. MBSQ (Munich Berlin Symptom Questionnaire)
  • Was passiert, wenn Sie eine normale (zuvor tolerierte) körperliche oder geistige Anstrengung durchführen?
  • Wie viel Aktivität löst bei Ihnen ein Krankheitsgefühl oder eine Verschlechterung aus?
  • Wie lange dauert es, bis Sie sich von dieser körperlichen oder geistigen Anstrengung erholt haben?
  • Vermeiden oder ändern Sie bestimmte Aktivitäten aufgrund Ihres Zustandes nach einer Aktivität?

Die genauere Einschätzung der Symptomatik und des Schweregrads sollte mithilfe sogenannter „Patient Reported Outcome Measures“ (PROMs) erfolgen, wie z.B. der Fatigue Skala (FS), der Fatigue Severity Scale (FSS) oder der Fatigue Assessment Scale (FAS).

  • Empfehlungen (s. S1-Leitlinie Version 4.1, S. 14)
    • „Nach primärärztlicher Basisdiagnostik ist bei klinischer Stabilität der Symptomatik bei den Betroffenen in den ersten drei (bei Kindern und Jugendlichen zwei) Monaten zunächst ein abwartendes Vorgehen unter primärärztlicher Betreuung möglich.
    • Bei Warnhinweisen in der Basisdiagnostik sowie klinischer Verschlechterung oder Unklarheiten sollte den Betroffenen eine vertiefende Diagnostik und/oder eine Überweisung an geeignete Fachdisziplinen angeboten werden.
    • Eine erhöhte Aufmerksamkeit und ein Vorgehen entsprechend den Prinzipien der psychosomatischen Grundversorgung ist bei den nachfolgenden Symptomen frühzeitig zu empfehlen, u.a. um einer möglichen Chronifizierung vorzubeugen:
      • Ähnliche somatische oder psychosomatische Beschwerden in der Anamnese
      • Hohe psychosoziale Belastung
      • Frühere gehäufte Konsultationen mit unergiebiger somatischer Diagnostik
    • Als Warnhinweise sind ein schlechter Allgemeinzustand, eine signifikante Gewichtszu- bzw. – abnahme, unerklärliche oder neu aufgetretene neurologische Auffälligkeiten (Sensibilität, Motorik, Schlucken, Sprache und Kognition), neue Schmerzsymptomatik, eine ausgeprägte unverhältnismäßige Erschöpfung bereits nach geringer Belastung, schlechte oder sich verschlechternde somatische oder psychische Befunde sowie unerklärliche Auffälligkeiten in der Basisdiagnostik und ein erhebliches Teilhabedefizit zu verstehen. Diese sollten Anlass zu einer vertiefenden ggf. fachspezifischen Diagnostik oder einer Überweisung z. B. in eine Post-COVID- Ambulanz geben.
    • Auch sollte dem Symptom der Fatigue (…), vor allem in Kombination mit geringer Belastbarkeit, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Für die Evaluation können spezifische Fragebögen genutzt werden.“

“Wenn (neu aufgetretene) Symptome oder Beschwerden nach einer überstandenen SARS- CoV-2-Infektion den Verdacht auf PCS lenken, sind immer somatische und psychische Differentialdiagnosen zu bedenken und ggf. auszuschließen.” (siehe S1-Leitlinie)

Diagnoseschlüssel

Hierzu aus der S1-Leitlinie (Stand 05/2024):

“Im ICD-10-GM findet sich der „post-COVID-Zustand nicht näher bezeichnet“ unter den Schlüsselnummern für besondere Zwecke als U09.9!. Diese Schlüsselnummer ist nur dann zu verwenden, wenn eine anderenorts klassifizierte Störung in Zusammenhang mit einer vorausgegangenen COVID-19 steht, COVID-19 aber nicht mehr vorliegt.“

„Die Schlüsselnummer U08.9 wird eingesetzt, wenn weder U09.9! noch COVID-19 vorliegen, aber eine frühere, bestätigte COVID-19 den Gesundheitszustand einer Person beeinflusst oder zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt.”

Einstufung in Schweregrade

Die Beurteilung des Schweregrads kann mithilfe eines Fragebogens erfolgen. Hier ist ein „Schweregrad-Rechner“ für den FUNCAP-Fragebogen aufgeführt. Dieser wurde für ME/CFS entwickelt, kann aber auch bei Long-/Post-COVID eingesetzt werden

Überweisungen

Die Überweisung sollte insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn andere Diagnosen durch die hausärztliche Basisdiagnostik nicht hinreichend ausgeschlossen werden kann oder eine Untersuchungsmethode erforderlich ist, die von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt nicht selbst erbracht werden kann.

Somit dient die Überweisung an andere Fachdisziplinen vor allem der Durchführung von notwendiger weiterer Differentialdiagnostik zur Verdachtsabklärung und damit zum Ausschluss anderer Erkrankungen. Überweisungen  zur Diagnostik und Weiterbehandlung bei bestimmten Symptomen sind ebenfalls möglich.

Die Mit- und Weiterbehandlung durch Spezialambulanzen, wie unsere Hochschulambulanzen, kann in manchen Fällen hilfreich sein. Bitte beachten Sie, dass es dort zum Teil zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen kann. 

Vor der Vorstellung in Spezialambulanzen ist in der Regel eine vorherige ausführliche Diagnostik notwendig. Dazu gehören je nach vorliegender Symptomatik zum Beispiel EKG, Echokardiographie, Langzeit-Blutdruckmessung, Spirometrie, etc. Bitte informieren Sie sich und Ihre Patient*innen rechtzeitig über die Vorgaben der jeweiligen Ambulanz.

Stationäre Einweisungen können in schweren Fällen zur Stabilisierung in Betracht gezogen werden.

Therapie

Sie können Ihre Patient*innen auf unsere Seiten für Betroffene verweisen. Dort finden Sie Hinweise zum Vorgehen bei verschiedenen Symptomen wie zum Beispiel zum Pacing bei PEM.

Heilmittel wie Physiotherapie und Ergotherapie können als “Besonderer Versorgungsbedarf (BVB)” bei der Diagnose U09.9 verschrieben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den Seiten der KV Baden Württemberg und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Weitere Informationen zu Ergotherapie finden Sie außerdem in folgendem Dokument: “Patientenpfad Landesgruppe Baden-Württemberg Long- Covid Versorgung im ambulanten ergotherapeutischen Bereich

Bisher (Stand 11/2024) gibt es keine spezifische zugelassene Therapie der Grunderkrankung. Die symptomatische Therapie einzelner Symptome kann den Zustand der Betroffenen jedoch oft erheblich verbessern.

Verschiedene Therapiemaßnahmen wie Entspannungsverfahren, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie können neben den Selbsthilfemaßnahmen (z.B. allgemeine Maßnahmen zur Schlafhygiene oder Pacing) je nach Symptomatik hilfreich sein. 

Für einige Symptome hat die Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“ einen Therapiekompass mit einer Liste an zugelassenen Medikamenten für bestimmte Symptome mit Empfehlungen spezifisch im Kontext Long-/Post-COVID zusammengestellt.

Bezüglich Off-Label Medikamenten möchten wir auf unsere Fortbildung verweisen.

Versorgungskoordination & sozialmedizinische Fragen

Unter den Seiten mit Materialien für Betroffene finden Sie eine Vielzahl an Links mit weiterführenden Informationen bezüglich sozialmedizinischer Themen wie Erwerbstätigkeit, Organisation am Arbeitsplatz, Rehabilitation und Teilhabe.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Webseite keine professionelle medizinische Beratung ersetzen.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, sollten Sie sich an qualifizierte medizinische Fachkräfte wenden.

Das Kompetenznetz besteht aus:

Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

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